Sicherheit und Service für Spielplätze,    
Sport & Freizeitanlagen 

Wie ist denn die Rechtsgrundlage für Spielplatzbetreiber? 

 Spielplatzsicherheit ist Pflicht!

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Spielplatzeigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind. Nach der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 wird der Aufbau eines Sicherheitsmanagements gefordert. Dazu gehören die regelmäßige Spielplatzkontrolle bzw. Spielplatzprüfung durch qualifizierte Personen.


Rechtsgrundlage: 

Die aktuelle Regelung in der DIN EN 1176 besagt:

Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."....  

Unterlassene Kontrollen, bzw. Inspektionen, werden als schuldhaftes Verhalten und unter Umständen als grober Vorsatz gewertet. 


Haftungsfrage: (Gastronomie / Gemeinden / Vereine / Eltern)

Bei der Haftung, muss grundsätzlich zwischen der zivilrechtlichen Haftung (Anzeige durch die Eltern, Thema Schmerzensgeld) und der strafrechtlichen Haftung unterschieden werden.

Im Falle einer Zivilklage wird sich die Versicherung wehren, Schmerzensgeld an das verunfallte Kind bzw. dessen Eltern zu zahlen, wenn der Spielplatzbetreiber seiner „Sorgfaltspflicht“ im Rahmen der „Verkehrssicherungspflicht“ nicht nachgekommen ist, da Ihm dann grober Vorsatz und nicht nur „Fahrlässigkeit“ vorgeworfen werden kann. 

Ein Strafverfahren, kann grundsätzlich nur gegen natürliche Personen z.B. Gastronomen, Campingplatzbetreiber usw. eingeleitet werden, es kann also nicht gegen Gesellschaften, Gemeinden oder sonstige Rechtsträger geführt werden.

Ein Strafverfahren, kann allerdings sehr wohl gegen den GmbH-Geschäftsführer, den Gemeindebediensteten oder auch Bürgermeister/in eingeleitet werden, dies wird dann im Falle eines Unfalles direkt von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft veranlasst.

 

Haftung Vereinsvorstand

Wenn sich ein Vereinsmitglied in den Vorstand wählen lässt, ist die Situation eine andere. Die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB können unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl persönlich mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie ihre Geschäftsführungspflichten schuldhaft verletzen oder die gesetzlichen Pflichten als Vertretungsorgan nicht ordnungsgemäß erfüllen.

·      Sie haften dann allerdings als Vorstandsmitglied und nicht als Vereinsmitglied. Diese beiden Ebenen müssen in diesem Fall klar voneinander getrennt werden.


Haftung ElternHaftung Eltern

Doch auch die Eltern bzw. die Aufsichtsperson, stehen in der Pflicht: Sie haben ihre Kinder zu beaufsichtigen, wobei die Art der Beaufsichtigung von verschiedenen Faktoren wie Alter und Charakter des Kindes abhängt. Je jünger und unerfahrener ein Kind ist, desto intensiver muss die Beaufsichtigung sein.

Eltern haben eine Aufsichtspflicht und haften unter Umständen nach, wenn sie ein Kind nicht genügend beaufsichtigt haben und dieses dadurch einen Schaden verursacht hat.

Schilder, mit den berühmten Worten " Eltern haften für Ihre Kinder " entbinden den Betreiber selbstverständlich in keinster Weise von seinen Betreiber- und Sorgfaltspflichten.

 Fazit:

·       Wer nach einem Unfall auf dem SpieIplatz zivil- und / oder strafrechtlich haftet, hängt von den konkreten Umständen ab und kann nicht generell und im vorherein beantwortet werden.

·       Der Betreiber kann sich vor rechtlicher Inanspruchnahme schützen, wenn er der Sicherheit nicht nur während der Planung und Erstellung des Spielplatzes, sondern auch während der Unterhaltsphase genügend Rechnung trägt und z. B. den Spielplatz periodisch überprüfen und warten lässt.

·       Eltern haben ihre Kinder zu beaufsichtigen: Je jünger und unerfahrener ein Kind ist, desto intensiver muss es beaufsichtigt werden


Spielplatzsicherheit und Spielplatzprüfung  

Nur durch fachgerechte Spielplatzkontrollen wird die Spielplatzsicherheit für Kinder gewährleistet. Denn viele Unfälle auf Spielplätzen ereignen sich nicht nur aufgrund Fehleinschätzungen der Kinder. Die meisten Spielplatzunfälle passieren vor allem durch unzureichenden Fallschutz oder nicht eingehaltene Sicherheitsabstände von Spielplatzgeräten. Auch technische Mängel, Fangstellen oder der Verschleiß an Geräten gefährden die Sicherheit auf Spielplätzen und damit die Sicherheit der Kinder


Spielplatzkontrolle nach DIN Normen (Warum) ?

In erster Linie sollen dadurch schwere Unfälle auf Spielplätzen vermieden werden, die zu schwerwiegenden Schäden führen. Hierzu zählen unter anderem dauerhafte Behinderungen durch Unfälle oder im schlimmsten Fall der Tod des Kindes. 

Für Kinder ist ein erlebter kleinerer Schmerz bei geringfügigen Unfällen akzeptabel und eine wichtige Lernhilfe. Hierunter fallen auch Quetschungen, Prellungen oder gebrochene Gliedmaßen. Dadurch entwickeln die Kinder frühzeitig ihr Selbstschutzverhalten und lernen Gefahren sicherer einzuschätzen

Bedenklich wird es für Kinder dann, wenn Sie eine Gefahr nicht erkennen können. Man spricht dann von unkalkulierbaren Risiken. Darunter fallen verdeckte Gefahren, welche unter anderem auf technische Mängel, mangelhafte Wartung oder einfach auf Unwissenheit zurückzuführen sind. 


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